Gutachterausschuss
Die Mitgliedskommunen des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental haben beschlossen, zum 01.07.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 139 BauGB definiert. Insbesondere sind dies:
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken sowie von Rechten und Belastungen an Grundstücken,
- Führung einer Kaufpreissammlung und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung,
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
- Ableitung wertrelevanter Daten aus der Kaufpreissammlung.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Kollegialgremium, das für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt sorgen soll.
Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Für die Ermittlung der bodenrichtwerte und der sonstigen wertrelevanten Daten wird zusätzlich ein Bediensteter der örtlich zuständigen Finanzbehörde hinzugezogen.
Aktuell setzt sich der Gutachterausschuss wie folgt zusammen:
Besetzungsliste Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss wird durch die Geschäftsstelle in seiner Arbeit unterstützt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der technischen Verbandsverwaltung bei der Stadt Ravensburg, Stadtplanungsamt, Abteilung GMS, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg angesiedelt. Per E-Mail erreichen Sie uns allgemein unter gutachterausschuss@ravensburg.de.
Verkehrswertgutachten
Sie brauchen ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen? Beim Gutachterausschuss können Sie es beantragen:
Informationsblatt Verkehrswertgutachten
Antragsformular Verkehrswertgutachten
Die Kosten richten sich nach der Satzung des Gutachterausschusses vom 04.04.2019 und berechnen sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung.
Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss führt zur Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben eine Kaufpreissammlung:
In die Kaufpreissammlung werden alle beurkundeten Verträge aufgenommen, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.
- Die Kaufverträge werden dabei anonymisiert
- Weitere wertrelevante Merkmale zum Grundstück und Gebäude werden erhoben und erfasst. Die einzelnen Kaufpreise werden hinsichtlich verschiedener Kennzahlen ausgewertet.
- Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Ableitung von wertrelevanten Daten und die Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mittels eines EDV-gestützten automatisierten Kaufpreissammlungsprogramm geführt. Bei berechtigtem Interesse können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden.
In einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Vergleichsfälle zusammengestellt, die mit einem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt direkt oder indirekt vergleichbar sind. Für die Auskunft fallen Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung an.
Antragsberechtigt sind öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige bzw. wer ein berechtigtes Interesse und eine sachgerechte Verwendung der Daten nachweisen kann (Gutachterausschussverordnung § 13). Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu stellen. Dabei sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Angaben und Unterlagen zum Nachweis eines berechtigten Interesses
- Angaben zum Bewertungsobjekt/Vergleichsobjekt (Art des Objektes, Größe, Alter, Ausstattung etc.)
Grundstücksmarktbericht
Mit dem Grundstücksmarktbericht informiert die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über Immobilienumsätze, Preisentwicklungen sowie über Mittelwerte von ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und wohnungs- und Teileigentum. Gleichzeitig werden neben den Bodenrichtwerten weitere wertrelevante Daten für verschiedene Immobilienarten veröffentlicht.
Den Grundstücksmarktbericht können Sie über die Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 20 € sowohl in digitaler Form als auch in Papierform beziehen. Sie können den Marktbericht schriftlich oder per E-Mail (gutachterausschuss@ravensburg.de) bestellen. Bitte geben Sie dabei Ihre Rechnungsanschrift an.
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt nach § 196 BauGB aufgrund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte. In der Regel sind Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jeden zweiten Kalenderjahres zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen:
Bekanntmachung Bodenrichtwerte 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte stehen Ihnen in digitaler Form über das Geoportal der Stadt Ravensburg zur Verfügung.
Bodenrichtwerte GMS 01.01.2022
Auskunft über historische Bodenrichtwerte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Hinweise zur Bedienung Geoportal:
Im Geoportal können Sie über die Suchfunktion (Lupe) sowohl nach Adresse (Straße und Hausnummer) als auch nach Flurstück (Gemarkung und Flurstücksnummer) Ihr Grundstück finden. Über die Menüleiste am linken Bildschirmrand können Sie das Thema Bodenrichtwerte aktivieren.
Es stehen Ihnen sowohl die einzelnen Zonen mit Nutzungsschablone als auch die Fachdaten für Einzelgrundstücke zur Verfügung. Die Fachdaten sind durch einen Mausklick auf Ihr Grundstück abrufbar.
Die Bodenrichtwertkarten 2021 stehen Ihnen auch gemarkungsweise als pdf-Dateien zur Verfügung:
Bodenrichtwerkarte Gemarkung Ravensburg
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Eschach
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Schmalegg
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Taldorf
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Weingarten
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Baienfurt
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Baindt
Bodenrichtwertkarte Gemarkung Berg
Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten. Ihr Auskunftsersuchen können Sie telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (gutachterausschuss@ravensburg.de) an die Geschäftsstelle richten. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fällt pro Richtwert eine Gebühr von 15 € nach der Gutachterausschussgebührensatzung an.
Historische Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte
Historische Bodenrichtwertkarten bis zum Stichtag 31.12.2018 wurden vor der Aufgabenübertragung an den Gemeindeverband durch die kommunalen Gutachterausschüsse festgestellt. Historische Bodenrichtwertkarten sowie ggf. freigegebene Grundstücksmarktberichte erhalten Sie weiter über die Städte und Gemeinden.
Gutachterausschussgebührensatzung
Für die Tätigkeit des Gutachterausschusses sowie seiner Geschäftsstelle werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle erhoben.
Mehr Informationen zum Wert eines Grundstücks finden Sie unter www.service-bw.de
Mehr Informationen zum Thema Grundstück

Kontakt
Herbert Sonntag
Leitung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Telefon: 0751 82-275
Telefax: 0751 82-60275
E-Mail: herbert.sonntag@ravensburg.de
Technisches Rathaus
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09 - 12 Uhr
Mo bis Do 14 - 16 Uhr