Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten im Internet und in Sozialen Netzwerken, Intranets und Apps öffentlicher Stellen umgesetzt.

Der Gemeindeverband Mittleres Schussental ist bemüht seine Websites und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version des Webauftritts  https://gmschussental.de

Konformitätsstatus

Dieser Webauftritt ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise barrierefrei.
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung nach §4 Absatz 2 L-BGG
Überprüfung durchgeführt von: Harry Hofstetter, Stadt Ravensburg, Hauptamt
Erstellungsdatum: 20. Februar 2024
Letzte Überprüfung: 21. März 2024

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Bereiche sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Seite in Leichter Sprache vorhanden.
  • Kontrastreiches Layout
  • Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Seiten und Beiträge können mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Verzicht auf ein Tabellenlayout
  • Verzicht auf „Weiterleitungen“
  • Eindeutige Trennung von Daten- und Überschriftenzellen.
  • Skalierbare Schriften (größer/kleiner, Schriftweite)
  • Webseite kann in Graustufen dargestellt werden
  • Webseite kann in einem erhöhten Kontrastumfang dargestellt werden
  • Hintergrund der Webseite kann hell dargestellt werden
  • keine Feedback-Funktion nach BITV 2.0 und BGG
  • Tastatur-Navigation

Diese Bereiche sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • PDF-Dokumente im Ausgabenarchiv, welche von Dritten bereitgestellt wurden.
  • Nicht bei allen Videos stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
  • kein Screenreader (Vorlesefunktion) 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien oder anderen Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an das Kulturamt der Stadt Ravensburg.
Nutzen Sie hierzu bitte das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Webauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Kulturamt der Stadt Ravensburg wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Impressum dieses Webauftritts.
Falls Ihnen die zuständige Stelle nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer (Stand 2024)
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 279 3358 oder +49 (0)711 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf Initiative der Landesregierung Baden-Württemberg wurden bei den Stadt- und Landkreisen Behindertenbeauftragte eingerichtet.
Die Kontaktdaten für den zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, können Sie über die Webseite Ministerium für Soziales- und Integration Baden-Württemberg in Erfahrung bringen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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